Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn hat eine Große Anfrage zur Genehmigung und Kontrolle von Cannabis-Anbauvereinigungen gestellt. Die nun vorliegende Antwort der Stadtverwaltung zeigt: Verantwortung wird weitergereicht, während wichtige Fragen zur Sicherheit und Ordnung offenbleiben.
Zwar ist formal die Bezirksregierung Köln für die Genehmigung und Überwachung der Anbauvereine zuständig, doch das entbindet die Stadt nicht von ihrer Verantwortung, wenn es um Auswirkungen vor Ort geht. Gerade im Hinblick auf baurechtliche Fragen – etwa bei der Umnutzung von Gewerbeflächen zu Cannabis-Clubs – ist die Stadt in der Pflicht. Bisher wurde in Bonn eine entsprechende Genehmigung für ein ehemaliges Sonnenstudio erteilt.
Besonders kritisch ist jedoch, dass die Einhaltung des Konsumverbots nur unzureichend kontrolliert wird. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird laut Stadtverwaltung „vornehmlich auf Beschwerden hin“ tätig – das heißt: Es wird erst dann gehandelt, wenn Bürgerinnen und Bürger Verstöße melden. Eine aktive, regelmäßige Kontrolle findet nicht statt. Aus Sicht der CDU ist das völlig unzureichend, insbesondere mit Blick auf den Jugendschutz.
Cannabiskonsum ist laut Gesetz insbesondere an Orten verboten, an denen sich typischerweise Kinder und Jugendliche aufhalten – also auf Spielplätzen, Schulhöfen, in der Nähe von Kitas, Sportplätzen und Freizeiteinrichtungen. Gerade dort braucht es verlässliche Kontrollen – nicht nur in der Umgebung von Anbauvereinen. Der Schutz junger Menschen darf nicht dem Zufall oder dem guten Willen Einzelner überlassen bleiben.
Die CDU fordert daher ein konsequentes Vorgehen bei der Überwachung der Konsumverbote – nicht nur reaktiv, sondern vorausschauend und sichtbar. Es braucht eine klare Linie und Verantwortungsübernahme der Stadtverwaltung, um Sicherheit, Ordnung und Rücksichtnahme im öffentlichen Raum zu gewährleisten.