Der letzte Sommer hat einmal mehr eindrucksvoll bewiesen, dass die Poppelsdorfer Allee (insbesondere Richtung Schloss) ein gefragter Platz im Herzen der Stadt ist. Dennoch übertreiben es manche leider. Gerade an den Wochenende verwandelte sich die Allee ab 22 Uhr zu einer Partymeile mit viel lauter Musik – sehr zum Leidwesen der Anwohner:innen.
Dabei muss jedoch genau hingesehen werden, worin das Problem liegt.
Unproblematisch ist, dass sich Menschen dort aufhalten, gemeinsam ein Bierchen trinken und sich in normaler Lautstärke unterhalten. Die Allee wird auch von den Anwohenr:innen gern und ausgiebig zum Spielen und Verweilen genutzt. Das soll auch künftig so sein.
Doch wenn laute Musik bis in die tiefen Nachtstunden keinen Schlaf ermöglicht und die Vorgärten bzw. die Poppelsdorfer Alle selbst regelmäßig zu Toiletten und Müllhalden umfunktioniert werden, dann zeigt sich schnell, dass diese Nutzung weit über das erträgliche Maß hinaus geht.
Um bereits frühzeitig für die Zustände auf der Poppelsdorfer Allee zu sensibilisieren, die auch in diesem Jahr wieder so erwartet werden, haben ich gemeinsam mit der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bonn eine kleine Anfrage zu den Ruhestörungen gestellt. Diese erreichen Sie über den folgenden Link. In der Vergangenheit fiel nämlich auf, dass insbesondere die Möglichkeiten des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW (LImschG NRW) nicht vollständig durch das Ordnungsamt ausgenutzt werden. Demnach könnten Geräte zur Musikwiedergabe z. B. eingezogen werden. Da dies wohl jedoch nur selten oder gar nicht gemacht wird, erzielen auch die Ansprachen durch die Ordnungsbehörde keine nachhaltige Wirkung. Die genauen Zahlen erfahren wir hoffentlich bald in der Antwort der Verwaltung.
Sobald die Antwort der Verwaltung hierzu vorliegt, werde ich darauf hinweisen. Ein ähnliches Bild wird sich möglicherweise auch im nächsten Sommer wieder am Brassertufer zeigen. Auch dort ist man bereits seit vielen Jahren von diesem Problem betroffen. Leichte Besserung hat sich nur durch die verstärkte Präsenz der Polizei sowie die temporäre Videobeobachtung ergeben.