Ruhestörungen auf der Poppelsdorfer Allee und am Brassertufer (Antwort der Verwaltung)

Zu meiner kleinen Anfrage zu Ruhestörungen auf der Poppelsdorfer Allee und am Brassertufer hat die Verwaltung nun ihre Antwort veröffentlicht. Die Zahlen sprechen eine eigene Sprache und machen deutlich, dass es noch einiges zu tun gibt. Gleichzeitig möchte ich auf den Antrag meiner CDU-Fraktion hinweisen, in dem wir 10 neue Stellen für den Stadtordnungsdienst fordern. Den Antrag finden Sie hier.

Folgende Stellungnahme hat die Verwaltung abgegeben, die Sie auch über den folgenden Link finden können.

Inhalt der Stellungnahme:

Wie viele Einsätze des Stadtordnungsdienstes bzw. der Mitarbeiter*innen der Wache GABI sind in 2020 auf den o. g. Plätzen wegen Ruhestörungen, Eindringen auf Privatgrundstücke etc. erfolgt?

Der Stadtordnungsdienst hat insgesamt 194 (Poppelsdorfer Alle) bzw. 148 (Brassertufer etc.) Einsätze wegen Ruhestörungen bzw. wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung durchgeführt. Die Anzahl der Einsätze spiegelt aber nicht die Einsatzdauer / Anzahl der eingesetzten Kräfte etc. wieder. Teilweise wird ein Einsatz, der über mehrere Stunden dauert und verschiedenen Bereiche und Meldeanlässe betrifft, unter einem Einsatz zusammengefasst.  Der Stadtordnungsdienst ist nicht für den Schutz von Privatgrundstücken zuständig.

Grob teilen sich die Einsätze wie folgt auf:

216 Einsätze mit den Stichwörtern „Ruhestörungen/Lärmbelästigungen“

51 Einsätze mit dem Stichwort „Randalierer“

75 Einsätze die als Routinekontrolle eröffnet worden sind.

In wie vielen Fällen wurden für die o. g. Plätze Platzverweise erteilt?

Der Stadtordnungsdienst hat 35 Platzverweise erteilt. Hierzu ist zu beachten, dass Einsätze in den Bereichen häufig gemeinsam mit der Polizei durchgeführt wurden und in diesen Fällen die Platzverweise durch die Polizei ausgesprochen und dokumentiert wurden.

In wie vielen Fällen wurden auf den o. g. Plätzen Ordnungsgelder wegen Ruhestörung verhängt?

Insgesamt wurden 53 Anzeigen gefertigt. Auch hier ist die reine Zahl wenig aussagekräftig, bei festgestellten (als gering einzustufenden) Verstößen wird im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zunächst eine mündliche Verwarnung ausgesprochen, die als probates Mittel in den allermeisten Fällen hilfreich ist. Problematisch sind nicht die Geräusche, die von einzelnen Personengruppen ausgehen, sondern die Kumulation der Geräusche mehrerer Gruppen, die alle alleine und für sich betrachtet kein Fehlverhalten begehen würden, sondern die Geräuschkulisse der Gesamtsituation.

In wie vielen Fällen wurden auf den o. g. Plätzen tragbare Lautsprecheranlagen (z. B. wegen des Verstoßes gegen das LImschG NRW) konfisziert?

Der Stadtordnungsdienst hat im Rahmen der o.g. Einsätze 11 tragbare Lautsprecher beschlagnahmt. Hierbei ist zu beachten, dass es bei einem Erstverstoß und einem einhergehenden einsichtigen Verhalten nicht verhältnismäßig ist unmittelbar eine Sicherstellung durch Beschlagnahme durchzusetzen.

Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Situation der Anwohnenden auf den o. g. Plätzen 2021 nachhaltig zu verbessern? Wird § 10 Abs. 2 LImSchG NRW auf den o. g. Plätzen konsequent zum Schutz der Anwohnenden durchgesetzt werden?

Der Stadtordnungsdienst wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten weiterhin versuchen, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, Maßnahmen zu treffen, die dazu führen, die Interessen der Stadtgesellschaft insgesamt in einem ausgewogenen Verhältnis zu wahren. Dabei kann der Stadtordnungsdienst nur im begrenzten Rahmen präventiv tätig werden. Beabsichtigt sind aber, sofern umsetzbar, die bereits aus dem letzten Jahr bewährten gemeinsamen Streifen mit der Polizei, insbesondere an den Wochenenden, durchzuführen.

Quelle: Stadt Bonn – https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=10354&refresh=false (abgerufen am 05.04.2021, 14:10 Uhr)