Nachdem ich vor einiger Zeit die Große Anfrage zum Sachstand bei der Ermekeilkaserne gestartet habe, liegt nun endlich die Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung vor. Die Antworten sind – unabhängig von der Bedeutung für eine mögliche Wohnraumnutzung – verwunderlich, denn gerade in Zeiten einer Corona-Pandemie sollte die Verwaltung einen Überblick darüber haben, ob und wo Einrichtungen zur Unterbringung betrieben werden.
Hier finden Sie nun also die Stellungnahme, welche über den folgenden Link auch unmittelbar eingesehen werden kann.
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Frage 1: Ist der Stadtverwaltung bekannt ob und in welchem Umfang die Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind beabsichtigt?
Die Ermekeilkaserne ist eine Bundesimmobilie und liegt in der denkmalrechtlichen Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln. Abstimmungen über etwaige geplante Arbeiten und deren zeitliche Abläufe würden daher mit dieser und nicht mit der Verwaltung durchgeführt. Der Verwaltung liegen hierzu keine Informationen vor.
Zu Frage 2: Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der zu Ende dieses Jahrs auslaufende Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird? Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?
Die Erstaufnahmeeinrichtung in Bonn (EAE – Ermekeilkaserne), wie auch die Zentrale Unterbringungseinrichtung in Bonn (ZUE Bonn-Bad Godesberg), werden als Landesunterkünfte von der Bezirksregierung Köln betrieben.
Grundsätzlich werden die geflüchteten Menschen zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen und später in zentralen Unterbringungseinrichtungen untergebracht, bevor sie schließlich nach einem Verteilschlüssel gem. dem Flüchtlingsaufnahmegesetz den Gemeinden in NRW zugewiesen werden.
Zur Frage, wie lang die weitere Nutzung als EAE beabsichtigt ist, liegen der Verwaltung keine Informationen vor.
Zu Frage 3: In welchem Stadium befinden sich die Verkaufsverhandlungen der Stadt mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA)?
Aufgrund der jetzigen Nutzung der Immobilie durch Land und Bund wurden die Verkaufsverhandlungen seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben seit dem 24.09.2015 bis auf weiteres ausgesetzt.
Zu Frage 4: Zu wann ist absehbar, dass eine weitere Entwicklung bzw. Nutzung des Geländes bspw. für Wohnbebauung erfolgen kann?
Im Rahmen der Planungswerkstatt zur Ermekeilkaserne wurden drei verschiedene städtebauliche Konzepte entwickelt. (siehe auch DS-Nr.: 1610442. Diese sollen als Grundlage für einen Bebauungsplanentwurf dienen und in die politischen Gremien eingebracht werden. Die Planung kann sinnvoll erst fortgesetzt werden, wenn gesicherte Informationen über den Zeitpunkt einer Beendigung der Nutzung als EAE (s.o. zu Frage 2) sowie darüber vorliegen, ob anschließend wieder eine anderweitige Bundesnutzung erfolgen oder das Gelände vom Bund freigegeben wird.